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Arbeits- und Angestelltenrecht - Berufskrankheit LAG Hamm - ArbG Bocholt
06.09.2006
6 Sa 1430/05
1. Nichtspezifische Rückenbeschwerden sind regelmäßig nicht ohne Weiteres als gefahrerheblich im Sinne von §§ 16, 17 VVG einzuordnen. Zu den nicht gefahrerheblichen Beschwerden müssen im Hinblick auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung vielmehr auch diejenigen gezählt werden, die regelmäßig mit der Ausübung des Berufs verbunden sind. Zu diesen "üblichen" Beschwerden zählen bei Berufen mit schwerem Heben und Tragen Rücken- und Wirbelsäulenbeschwerden, sofern kein Bandscheibenvorfall vorliegt, keine neurologischen Ausfälle zu verzeichnen sind und keine nicht nur altersbedingte degenerativen Veränderungen bestehen (sog. nichtspezifische Rückenbeschwerden).
VVG §§ 16, 17 Aktenzeichen: 6Sa1430/05 Paragraphen: VVG§16 VVG§17 Datum: 2006-09-06 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=5098 Arbeits- und Angestelltenrecht Schadensrecht - Berufskrankheit Schadenersatz LAG Köln
26.07.2002
4 Sa 309/02
Der Vorsatz des Unternehmers muss sich, wenn ein Arbeitnehmer Schadensersatz oder Schmerzensgeld wegen einer Berufskrankheit begehrt, auf die Handlung und den Erfolg (Eintritt der Berufskrankheit) beziehen.
§ 104 SGB VII Aktenzeichen: 4Sa309/02 Paragraphen: SGBVII§104 Datum: 2002-07-26 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=733
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