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Arbeits- und Angestelltenrecht Tarifvertragsrecht Verdienst- und Entlohnung - Sonderurlaub Tarifvertragsauslegung Tarifliche Sonderzahlungen 31.7.2002
10 AZR 578/01
Kürzung einer tariflichen Sonderzahlung bei Krankengeldbezug für die Pflege eines erkrankten Kindes
Eine tarifliche Regelung, nach der in den Fällen des Ausscheidens, der Neueinstellung, des Ruhens des Arbeitsverhältnisses, des unbezahlten Sonderurlaubs und des Krankengeldbezugs ein anteiliger Anspruch auf 1/12 der Sonderzahlungen (13. und 14. Monatsgehalt) für
jeden vollen Monat im Kalenderjahr, in dem die Arbeitnehmer gearbeitet haben, entsteht, ist dahingehend auszulegen, daß nicht schon der Bezug von Krankengeld gem. § 45 SGB V für einen Arbeitstag wegen der Pflege eines erkrankten Kindes den Arbeitgeber zur Kürzung
der vollen Sonderzahlungen berechtigt.
MTV für die Beschäftigten in der Wohnungswirtschaft im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom 3. Juni 1997 §§ 8, 13
SGB V § 45 Aktenzeichen: 10AZR578/01 Paragraphen: SGBV§45 Datum: 2002-10-20 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=571 Arbeits- und Angestelltenrecht Öffentlicher Dienst - Urlaubsrecht Öffentlicher Dienst Sonstiges Sonderurlaub 19.3.2002
9 AZR 109/01
Zusatzurlaub bei Gesundheitsgefährdung, Gleichbehandlung, mittelbare Diskriminierung
1. Nach den im öffentlichen Dienst des Landes Rheinland-Pfalz anzuwendenden Urlaubsbestimmungen (§ 49 BAT iVm. § 16 UrlVO) besteht ein Anspruch auf jährlich vier Tage Zusatzurlaub, wenn der Angestellte "überwiegend" mit infektiösem Material arbeitet. Eine Beschäftigung ist als überwiegend anzusehen, wenn die Arbeiten mit infektiösem Material mehr als die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten ausmachen.
2. Die Festlegung dieses für alle Angestellten einheitlichen Mindestumfangs verstößt nicht gegen das Verbot der Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten. Sie ist sachlich begründet und führt daher auch nicht zu einer unzulässigen mittelbaren Diskriminierung von Frauen.
BeschFG 1985 § 2 Abs. 1
BAT § 49
Verordnung über den Erholungsurlaub (UrlVO) des Landes Rheinland-Pfalz in der Fassung
vom 25. Februar 1986 § 16 Aktenzeichen: 9AZR109/01 Paragraphen: BeschFG§3 BAT§49 Datum: 2002-03-19 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=438 Arbeits- und Angestelltenrecht - Sonderurlaub 30.10.2001
9 AZR 426/00
Sonderurlaub für Arbeiter
1. Erhält ein Arbeiter auf dem zweiten Bildungsweg die Zulassung zum Hochschulstudium,
so ist das regelmäßig ein wichtiger Grund nach § 55 Abs. 2 MTArbL, für die Aufnahme des
Studiums Sonderurlaub ohne Lohnfortzahlung zu beantragen.
2. Die betrieblichen oder dienstlichen Verhältnisse gestatten die Gewährung des Sonderurlaubs,
wenn die vorübergehend frei werdende Stelle durch eine befristet einzustellende Ersatzkraft
besetzt werden kann.
3. Für die Ausübung des dem Arbeitgeber zustehenden Ermessens ist es regelmäßig ohne
Belang, ob zwischen dem Studium und der vom Arbeiter vertraglich geschuldeten Tätigkeit
ein fachlicher Zusammenhang besteht.
Manteltarifvertrag für Arbeiter der Länder (MTArbL) § 55 Abs. 2 Aktenzeichen: 9AZR426/00 Paragraphen: MTArbL§55 Datum: 2001-10-30 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=327
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