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PDF-DokumentLohn/Besoldung - Auslandszulage Sonstiges

BVerwG
22.10.2020
5 A 2.19

Erstattungsobergrenze für Maklergebühren und Notwendigkeit der Auslagen einer vorübergehenden Unterkunft am neuen Dienstort im Falle eines Umzugs ins Ausland

1. Der Vorschrift des § 15 Abs. 1 Satz 3 AUV lässt sich nicht entnehmen, dass die dem Berechtigten zu erstattenden Auslagen für die Beauftragung eines Maklers mit der Vermittlung der bisherigen Wohnung auf der Grundlage der ortsüblichen monatlichen Nettokaltmiete zu berechnen sind.

2. Auslagen für eine vorübergehende Unterkunft am neuen Dienstort sind in der Regel erst ab dem Zeitpunkt des dortigen Dienstantritts im Sinne des § 4 Abs. 5 AUV notwendig. Mit Rücksicht auf die Entfernung zwischen dem bisherigen und dem neuen Dienstort und die Zeit, die für die Anreise üblicherweise benötigt wird, sowie auf eine etwaige Zeitverschiebung kann ein zeitlicher Zuschlag zu gewähren sein, bei dem die gesetzlichen Grenzen der Sonderurlaubsverordnung zu berücksichtigen sind.

AUV § 4 Abs. 5, § 14 Abs. 1 Satz 1,
AUV § 15 Abs. 1 Satz 1 und 3, Abs. 3 Satz 1 und 2, Abs. 6 Satz 1 und 2 WoVermRG § 3 Abs. 2
SUrlV § 19 Abs. 1 Nr. 2
SG § 30 Abs. 3
BBG § 84a Satz 1 und 3

Aktenzeichen: 5A2.19 Paragraphen: Datum: 2020-10-22
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PDF-DokumentLohn/Besoldung - Auslandszulage

BVerwG - OVG Rheinland-Pfalz - VG Koblenz
4.5.2017
2 C 60.16

Antrag; Auslandsbesoldung; Auslandszuschlag; Besoldung; Dienstbezüge; Dienstort; Feststellungsklage; Gesetzesbindung; Grundsatz zeitnaher Geltendmachung; Rechtsverordnung; Zonenstufe.

Zeitnahe Geltendmachung auch beim Begehren eines höheren Auslandszuschlags

Der Grundsatz zeitnaher Geltendmachung gilt auch für das Begehren, einen Auslandszuschlag auf Grundlage einer höheren Zonenstufe zu erhalten als derjenigen, die in der Auslandszuschlagsverordnung für den Dienstort festgelegt ist.

BBesG § 2 Abs. 1, § 53 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 7
AuslZuschlV § 1 Abs. 2

Aktenzeichen: 2C60.16 Paragraphen: Datum: 2017-05-04
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PDF-DokumentLohn/Besoldung - Auslandszulage

BVerwG - OVG Berlin-Brandenburg - VG Berlin
2.12.2016
2 B 5.16

Auslandszuschlag; Berechnungsfaktor; Bewertung; Dienstpostenbewertung; Ermittlung; immaterielle Belastung; Grundgehalt; Heizkosten; klimatische Bedingungen; Leitort; Mehraufwand; Methodenwahl; Pauschalierung; Privatunternehmen; prozedurale Anforderungen; Prüfungsmaßstab; Referenzort; Selbstbindung; Verordnungsgeber; Zuteilung.

Eingeschränkter gerichtlicher Prüfungsmaßstab bei der Zuteilung von Dienstorten zu Stufen des Auslandszuschlags

1. Die in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entwickelten prozeduralen Anforderungen im Besoldungsrecht sind auf den Gesetzgeber bezogen. Sie sind auf den Verordnungsgeber (hier: der Auslandszuschlagsverordnung) nicht übertragbar.

2. Die gerichtliche Überprüfung der Zuteilung von Dienstorten zu den Stufen des Auslandszuschlags ist auf den Maßstab der evidenten Sachwidrigkeit begrenzt.

GG Art. 33 Abs. 5, Art. 80 Abs. 1 Satz 2
BBesG § 53
AuslZuschlagsVO § 1 Abs. 2

Aktenzeichen: 2B5.16 Paragraphen: Datum: 2016-12-02
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PDF-DokumentLohn/Besoldung - Auslandszulage

OVG NRW - VG Köln
13.02.2008
1 A 4301/06

Die tatbestandlichen Voraussetzungen für die Gewährung einer bestimmten Stufe des Auslandsverwendungszuschlags unterliegen der vollen gerichtlichen Kontrolle.

Zu den Voraussetzungen, unter denen eine im Lande der jeweiligen Auslandsverwendung bzw. im konkreten Einsatzgebiet vorhandene Belastung durch Minen die (Weiter-)Gewährung eines Auslandsverwendungszuschlags der Stufe 4 rechtfertigt (hier entschieden für die Teilnehmer an der Polizeimission der Europäischen Union - EUPM - in Bosnien und Herzegovina im Zeitraum 2004/2005).

BBesG § 58a
AuslVZV § 2
AuslVZV § 3

Aktenzeichen: 1A4301/06 Paragraphen: BBesG§58a AuslVZV§2 AuslVZV§3 Datum: 2008-02-13
Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=12175

PDF-DokumentLohn/Besoldung - Auslandszulage

OVG Hamburg - VG Hamburg
7.8.2007
1 Bf 65/07.Z

Voraussetzungen für einen Anspruch auf Zahlung des Auslandsverwendungszuschlags der Stufe

Ein Auslandsverwendungszuschlag der Stufe 4 ist erst zu zahlen, wenn ein Polizeibeamter aufgrund seiner Einsatzbedingungen den typischerweise mit minenverseuchten Gebieten bzw. dem möglichen Vorhandensein von Minen verbundenen Gefährdungen ausgesetzt ist bzw. ausgesetzt sein kann.

Aktenzeichen: 1Bf65/07 Paragraphen: Datum: 2007-08-07
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PDF-DokumentLohn/Besoldung - Zuschüsse Auslandszulage

BVerwG - OVG Lüneburg - VG Hannover
21.06.2007
2 C 17.06

Auslandsdienstbezüge; Mietzuschuss; Teilzeitbeschäftigung; Altersteilzeit; Proportionalitätsgrundsatz; Kürzung des Mietzuschusses bei Altersteilzeit; Alimentationsgrundsatz; Fürsorgepflicht des Dienstherrn; Vertrauensschutz; allgemeiner Gleichheitssatz

Der Mietzuschuss gemäß § 57 BBesG ist auch bei einem Beamten in Altersteilzeit nach § 72b BBG auf der Grundlage der tatsächlich gewährten Inlandsdienstbezüge zu ermitteln und gemäß § 6 Abs. 1 BBesG entsprechend zu kürzen.

GG Art. 3 Abs. 1
GG Art. 33 Abs. 5
BBesG §§ 1 Abs. 2 Nr. 6, 2 Abs. 1, 6, 52, 57 Abs. 1
BBG § 72a
BBG § 72b
ATZV § 2

Aktenzeichen: 2C17.06 Paragraphen: GGArt.3 GGArt.33 BBesG§1 BBesG§2 BBesG§6 BBesG§52 BBesG§57 BBG§72a BBG§72b ATZV§2 Datum: 2007-06-21
Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=11121

PDF-DokumentLohn/Besoldung - Auslandszulage

VG Frankfurt/Main
5.7.2006
9 E 2813/05

1. Zuviel gezahlter Auslandsverwendungszuschlag kann nur nach Maßgabe des § 12 Abs. 2 BBesG zurückgefordert werden, wenn eine Verrechnung mit Abschlagszahlungen nicht (mehr) möglich ist.

2. Die Billigkeitsentscheidung über einen Verzicht auf die Rückforderung ist vor der Geltendmachung der Rückforderung ausdrücklich zu treffen. Sie kann nicht im gerichtlichen Verfahren nachgeholt werden.

BBesG § 12
BBesG § 58 a

Aktenzeichen: 9E2813/05 Paragraphen: BBesG§12 BBesG§58a Datum: 2006-07-05
Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=9738

PDF-DokumentLohn/Besoldung - Trennungsgeld Auslandszulage Reisekosten

OVG Saarland
09.09.2005
1 Q 17/05

Auslandsdienstbezüge, Auslandstrennungsgeld und Auslandsreisekosten an einen Beamten, dem eine Tätigkeit im Ausland gemäß § 123a BRRG , § 42a SBG zugewiesen wurde

1. Die Zuweisung einer Tätigkeit im Ausland ( §§ 123a BRRG , 42a SBG) begründet allein keinen dienstlichen Wohnsitz im Ausland im Sinne von § 52 Abs. 1 BBesG.

2. Auslandsdienstbezüge und Auslandstrennungsgeld stehen einem Beamten, dem eine Tätigkeit im Ausland zugewiesen wurde, nur zu, wenn entweder die oberste Dienstbehörde einen abweichenden Dienstort im Ausland bestimmt hat ( § 15 Abs. 2 BBesG ) oder die Zuweisung einer Abordnung gleichgestellt wird ( § 58 Abs. 1 Satz 2 BBesG ).

BBesG §§ 58 Abs 1 S 2, 52 Abs 1, 15 Abs 1, § 15 Abs 2
BRRG § 123a

Aktenzeichen: 1Q17/05 Paragraphen: BRRG§123a BBesG§58 BBesG§52 BBesG§15 Datum: 2005-09-09
Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=7352

PDF-DokumentLohn/Besoldung - Auslandszulage

OVG Lüneburg - VG Hannover
29.08.2005
5 LA 189/03

Auswärtiges Amt, abgeordnete Landesbeamte, erhöhter Auslandszuschlag

Kein erhöhter Auslandszuschlag gemäß § 55 Abs. 5 BBesG für an das Auswärtige Amt abgeordnete Landesbeamte

BBesG § 55 V
BRRG § 17 IV
GAD § 13 I 2

Aktenzeichen: 5LA189/03 Paragraphen: BBesG§55 BRRG§17 GAD§13 Datum: 2005-08-29
Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=6877

PDF-DokumentLohn/Besoldung - Auslandszulage Sonstiges

OVG NRW - VG Köln
13.5.2004 1 A 1314/03
Bei "einer neuen Verwendung im Ausland", die zum Anspruch auf einen neuen Ausstattungsbeitrag auf der Grundlage der §§ 14 Abs. 2 Nr. 18 BUKG, 12 Abs. 3 Satz 1 AUV führt, ist anspruchsbegründend u.a. vorausgesetzt, dass der neuen Verwendung im Ausland eine Inlandsverwendung vorausgeht; eine Anschlussverwendung von einem Standort im Ausland an einem anderen Standort in einem anderen (Aus-)Land begründet demgegenüber keinen Anspruch auf einen neuen Ausstattungsbeitrag nach § 12 Abs. 3 Satz 1 AUV.
BUKG § 14 Abs. 2 Nr. 18
AUV § 12

Aktenzeichen: 1A1314/03 Paragraphen: BUKG§14 AUV§12 Datum: 2004-05-13
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