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Sonstige Rechtsgebiete - Rundfunk/Fernsehen BVerwG - OVG Schleswig - VG Schleswig
15.7.2020
6 C 6.19
Bundesstaatsprinzip; Demokratieprinzip; Gebot der Staatsferne; Gebot der Vielfaltsicherung; Grundrechtsberechtigung; Klagebefugnis; Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK); Landesmedienanstalt; Letztverantwortung; Rechtsstaatsprinzip; Regionalfensterprogramm;
Rundfunkfreiheit; Schutzpflicht; Zulassung; bundesweites Fernsehprogramm; pluralistische Zusammensetzung; privater Rundfunkveranstalter; wehrfähige Rechtsposition;
Unzulässige Klage einer Landesmedienanstalt gegen die Erteilung der Zulassung für ein bundesweites Fernsehprogramm durch eine andere Landesmedienanstalt
1. Landesmedienanstalten fehlt die Klagebefugnis für Anfechtungsklagen gegen die Erteilung der Zulassung für ein bundesweites Fernsehprogramm durch eine andere Landesmedienanstalt. Sie können sich gegenüber anderen Landesmedienanstalten weder auf das Grundrecht der Rundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG) noch auf eine Letztverantwortung für die Rechtmäßigkeit der in ihrem Sendegebiet ausgestrahlten Rundfunkprogramme als wehrfähige Rechtsposition berufen.
2. Die im Rundfunkstaatsvertrag vorgesehene materielle Entscheidungsbefugnis der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) für die Zulassung bundesweiter Programme unterliegt keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.
3. Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG fordert nicht, die Letztverantwortung für die Zulassung und Aufsicht bundesweiter privater Rundfunkangebote solchen Gremien zu übertragen, in denen sich die unterschiedlichen gesellschaftlichen und politischen Strömungen wiederfinden.
GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2, Art. 19 Abs. 4, Art. 20
RStV §§ 1, 20a, 24, 25 Abs. 4, §§ 26, 35, 36, 38, 39, 62 Abs. 1 Satz 2
Landesmediengesetz Rheinland-Pfalz § 22, §§ 24 ff., § 38 Abs. 1 Satz 1, §§ 40, 42
Aktenzeichen: 6C6.19 Paragraphen: Datum: 2020-07-15 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=23273 Sonstige Rechtsgebiete - Rundfunk/Fernsehen BVerwG - VG Neustadt/Weinstraße
24.6.2020
6 C 23.18
Absetzung der Werbung vom restlichen Programm; Ankündigung; Beanstandung; Bedeutung des Sendegeschehens; Dauerwerbesendung; Kennzeichnungspflicht; Trennungsgebot; Verwechselungsgefahr; Werbeblockgebot; Werbespots; Werbung; Wirtschaftswerbung; Zuschauer; andere Sendungsteile; redaktionelle Inhalte; werbliche Elemente;
Beanstandung der Ankündigung einer Dauerwerbesendung und der Verletzung des Trennungsgebots
1. Die in § 7 Abs. 5 Satz 2 RStV normierte Ankündigung verpflichtet bei Dauerwerbesendungen zur eindeutigen Absetzung der Werbung vom restlichen Programm und trägt damit der erhöhten Verwechselungsgefahr beim Zuschauer über die Bedeutung des Sendegeschehens Rechnung.
2. Die Ankündigung kann ihre Warnfunktion nur erfüllen, wenn sie unmittelbar vor Beginn der Dauerwerbesendung ausgestrahlt wird und nicht mit werblichen Elementen der Dauerwerbesendung vermischt wird.
3. Das Trennungsgebot fordert nicht die eindeutige Absetzung der Werbespots von einer unmittelbar zuvor ausgestrahlten Dauerwerbesendung.
RStV § 2 Abs. 2 Nr. 7, § 7 Abs. 3 und 5, § 7a, § 38 Abs. 2, § 45 Abs. 1, § 48
AVMD-Richtlinie Art. 1 Abs. 1 Buchst. i, Art. 19 Abs. 1 Satz 2
GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2
Aktenzeichen: 6C23.18 Paragraphen: Datum: 2020-06-24 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=23275 Sonstige Rechtsgebiete - Rundfunk/Fernsehen Sonstiges BVerwG - Bayerischer VGH - VG München
17.6.2020
8 C 7.19
Festsetzung von Tarifen für die Nutzung von Urheberrechten nur auf der Grundlage der wahrgenommenen Rechte
1. Eine Verwertungsgesellschaft im Sinne des § 1 Abs. 1 und 4 Satz 1 UrhWahrnG ist gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1 UrhWahrnG verpflichtet, Vergütungstarife auf der Grundlage des Bestands der ihr zur Wahrnehmung anvertrauten Rechte und Ansprüche (§ 2 Satz 2 Nr. 3 Halbs. 2 UrhWahrnG) in angemessener Höhe festzusetzen.
2. § 19 Abs. 2 Satz 2 UrhWahrnG ermächtigt die Aufsichtsbehörde zu überprüfen, ob die von der Verwertungsgesellschaft veröffentlichten Tarife entsprechend den dafür geltenden Rechtsvorschriften aufgestellt wurden. Das schließt die Überprüfung der Angemessenheit der Tarife ein.
GG Art. 103 Abs. 1
VwGO § 108 Abs. 2, § 138 Nr. 3
VwVfG § 2 Abs. 2 Nr. 3, § 29 Abs. 1 Satz 1
UrhWahrnG § 11 Abs. 1, § 13 Abs. 1 und 3, §§ 14, 16, 19 Abs. 2 Satz 2
Aktenzeichen: 8C7.19 Paragraphen: Datum: 2020-06-17 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=23281 Sonstige Rechtsgebiete - Rundfunk/Fernsehen OVG Berlin-Brandenburg - VG Berlin
17.1.2019
11 S 79.18
Radiosender; DAB+; Übertragung zugelieferter Programmteile gegen Entgelt; Einstweilige Anordnung; Vorwegnahme der Hauptsache; Vorläufige Zulassung; Vorläufige Zuweisung von Übertragungskapazitäten; Anordnungsgrund; Grundrechtsschutz; Grundrechtsbeachtungsanspruch;
Verfassungsrechtlicher Veranstalterbegriff; Programmautonomie; Existenzgefährdung; Anordnungsanspruch
Zur Frage der Veranstaltereigenschaft, wenn zwölf Stunden täglich zugelieferte Programmbeträge übertragen werden und die Finanzierung im Wesentlichen über ein vom Zulieferer gezahltes Entgelt erfolgt.
MEGA Radio Fall 2
GG Art 5 Abs 1 S 2, Art 19 Abs 4
RdFunkBBZArbStVtr BE § 23
VwGO § 123 Abs 1 S 2
Aktenzeichen: 11S79.18 Paragraphen: Datum: 2019-01-17 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=21369 Sonstige Rechtsgebiete - Rundfunk/Fernsehen Presserecht BVerwG - Bayerischer VGH - VG München
6.11.2018
6 B 47.18
Aktivlegitimation; Bayerische Landeszentrale für neue Medien; Berufsausübungsfreiheit; Grundrechtsberechtigung; Grundrechtsverpflichtung; Landesmedienanstalt; Programmänderungsverlangen; Rundfunkfreiheit; Satzungsbefugnis; Vorbehalt des Gesetzes; Zulieferer von Programmbeiträgen; praktische Konkordanz; privater Programmanbieter;
Keine Grundrechtsberechtigung der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien im Verhältnis zu privaten Programmanbietern
Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien kann sich bei programmrelevanten Entscheidungen im Verhältnis zu Programmanbietern und Produzenten sowie Programmzulieferern als anderen grundrechtsberechtigten Dritten nicht auf eine eigene, aus Art. 5 Abs. 1
Satz 2 GG folgende Grundrechtsberechtigung stützen, sondern wird insoweit als grundrechtsverpflichtete Aufsichtsbehörde tätig (Bestätigung der Rechtsprechung, vgl. BVerwG, Urteile vom 6. Mai 2015 - 6 C 11.14 [ECLI:DE:BVerwG:2015:060515U6C11.14.0] - BVerwGE 152, 122 Rn. 24 und vom 31. Mai 2017 - 6 C 42.16 [ECLI:DE:BVerwG:2017:310517U6C42.16.0] - BVerwGE 159, 64 Rn. 14).
GG Art. 1 Abs. 3, Art. 5 Abs. 1 Satz 2, Art. 12 Abs. 1
Bayerische Verfassung Art. 111a
BayMG Art. 25
Aktenzeichen: 6B47.18 Paragraphen: Datum: 2018-11-06 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=21286 Sonstige Rechtsgebiete - Rundfunk/Fernsehen Presserecht OVG Berlin-Brandenburg - VG Berlin
29.10.2018
11 S 39.18
Verbreitung eines Hörfunkprogramms über DAB+ im landesweiten Multiplex Berlin-Brandenburg, Einstweilige Anordnung auf vorläufige Zulassung zur Rundfunkveranstaltung, Einstweilige Anordnung auf vorläufige Duldung der Verbreitung eines Rundfunkprogramms, Einstweilige Anordnung auf vorläufige Freihaltung von ausgeschriebenen Übertragungskapazitäten,
Unzulässige Erweiterung des Streitgegenstandes im Beschwerdeverfahren,
Zulieferung erheblicher Programmteile durch ausländischen Vertragspartner, Zahlung eines Entgelts für die Verbreitung der zugelieferten Programmteile, Vorbeugender vorläufiger Rechtsschutz, Zumutbarkeit nach gängigen vorläufigen Konkurrentenrechtsschutzes,
Anordnungsgrund; Existenzgefährdung; Streitwertbemessung
VwGO § 123 Abs 1 S 2, § 80a Abs 3, § 80 Abs 5
RdFunkStVtr BE § 20
RdFunkBBZArbStVtr BE § 23 Abs 1
Aktenzeichen: 11S39.18 Paragraphen: Datum: 2018-10-29 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=21362 Sonstige Rechtsgebiete - Rundfunk/Fernsehen BVerwG - Bayerischer VGH - VG Bayreuth
31.5.2017
6 C 42.16
Abwägung; Auswahlentscheidung; Ermessens- und Gestaltungsspielraum; Frequenzkette; Landesmedienanstalt; lokaler Hörfunk; privater Programmanbieter; privater Rundfunkveranstalter; Rundfunkfreiheit; technische Reichweite eines Senders; Versorgungsgebiet; vorherrschende
Meinungsmacht; Werbeeinnahmen; wirtschaftliche Grundlagen der Rundfunkfreiheit; wirtschaftliche Tragfähigkeit; Zuteilung einer UKW-Frequenz.
Auswahlentscheidung für den Zugang zur Veranstaltung privaten Rundfunks
1. Der Gesetzgeber darf bei der von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG geforderten Regelung des Zugangs zur privaten Rundfunkveranstaltung einer nicht der unmittelbaren Staatsverwaltung angehörenden Landesmedienanstalt einen gesetzlich vorstrukturierten Entscheidungsspielraum für die Auswahlentscheidung bei nicht ausreichenden Übertragungskapazitäten einräumen.
2. Bei der Ausfüllung dieses Entscheidungsspielraums hat die Landesmedienanstalt der durch Art. 5 Abs.1 Satz 2 GG geschützten Rundfunkfreiheit der Bewerber auch hinsichtlich der wirtschaftlichen Grundlagen der privaten Rundfunkveranstaltung Rechnung zu tragen.
GG Art. 3 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4
VerfBY Art. 111a
BayMG Art. 10, Art. 11, Art. 25, Art. 26
Aktenzeichen: 6C42.16 Paragraphen: Datum: 2017-05-31 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=20629 Sonstige Rechtsgebiete - Rundfunk/Fernsehen OVG Lüneburg - VG Oldenburg
23.7.2015
4 LA 231/15
Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags
Angesichts der umfangreichen und übereinstimmenden landesverfassungsgerichtlichen, oberverwaltungsgerichtlichen und verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zur Verfassungsmäßigkeit
des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags ist die Richtigkeit eines erstinstanzlichen Urteils, in dem die Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags bejaht worden ist, nicht ernstlich zu bezweifeln.
RdFunkBeitrStVtr ND
Aktenzeichen: 4LA231/15 Paragraphen: Datum: 2015-07-23 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=19277 Sonstige Rechtsgebiete Gebühren- und Abgabenrecht - Rundfunk/Fernsehen Rundfunkgebühren VG Gießen
10.12.2014
5 K 237/14.GI
Rundfunk- und Fernsehrecht einschl. Gebührenbefreiung
Die in § 2 Abs. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag geregelte Beitragspflicht (im privaten Bereich) ist verfassungsgemäß.
Der Rundfunkbeitrag ist keine Steuer.
(RGebStV) § 2 Abs 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
(RFinStV) Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag
GG Art 2, Art 3, Art 4
Aktenzeichen: 5K237/14 Paragraphen: Datum: 2014-12-10 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=18621 Sonstige Rechtsgebiete - Rundfunk/Fernsehen VG Gießen
18.01.2010
9 K 305/09.GI
Rundfunkgebührenpflicht bei PC-Nutzung
Anders als bei monofunktionalen Rundfunkempfangsgeräten ist bei "neuartigen Rundfunkempfangsgeräten" das Bereithalten zum Empfang nicht ohne weiteres anzunehmen, sondern bedarf des positiven Nachweises.
§ 5 Abs 3 RdFunkGebStVtr HE 2009
§ 2 Abs 2 S 1 RdFunkGebStVtr HE 2009
Aktenzeichen: 9K305/09 Paragraphen: RdFunkGebStVtr§5 RdFunkGebStVtr§2 Datum: 2010-01-18 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=14448
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