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PDF-DokumentVertragsrecht - Sittenwidrigkeit

BGH - OLG Oldenburg - LG Aurich
8.12.2020
VI ZR 244/20

Für die Bewertung eines schädigenden Verhaltens als sittenwidrig im Sinne von § 826 BGB ist in einer Gesamtschau dessen Gesamtcharakter zu ermitteln und das gesamte Verhalten des Schädigers bis zum Eintritt des Schadens beim konkreten Geschädigten zugrunde zu legen. Dies wird insbesondere dann bedeutsam, wenn die erste potenziell schadensursächliche Handlung und der Eintritt des Schadens zeitlich auseinanderfallen und der Schädiger sein Verhalten zwischenzeitlich nach außen erkennbar geändert hat (hier: Erstreckung der Verhaltensänderung des VW-Konzerns in dem sog. "Dieselskandal" ab dem 22. September 2015 auf andere Konzernmarken; Fortführung Senatsurteil vom 30. Juli 2020 - VI ZR 5/20, NJW 2020, 2798 Rn. 30 ff.).

BGB § 826

Aktenzeichen: VIZR244/20 Paragraphen: Datum: 2020-12-08
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PDF-DokumentVertragsrecht - Sittenwidrigkeit

BGH - OLG Frankfurt - LG Frankfurt
28.1.2014
II ZR 371/12

Ein Vertrag ist wegen sittenwidriger Kollusion nichtig, wenn ein von den Voraussetzungen des § 181 BGB befreiter Bevollmächtigter seine Vollmacht missbraucht, um mit sich als Geschäftsgegner ein Geschäft zum Nachteil des Vertretenen abzuschließen. Ein solcher Fall liegt auch vor, wenn der Vertreter einen arglosen Untervertreter einschaltet oder er aufgrund seiner Vertretungsmacht einen weiteren, arglosen (Mit)-Vertreter zu dem Geschäft veranlasst und so das Insichgeschäft verschleiert.

BGB § 138, § 164, § 181

Aktenzeichen: IIZR371/12 Paragraphen: BGB3138 BGB§164 BGB§181 Datum: 2014-01-28
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PDF-DokumentVertragsrecht - Sittenwidrigkeit

BGH - OLG München - LG München I
15.10.2013
VI ZR 124/12

1. Ein Verhalten ist im Allgemeinen nicht bereits deshalb sittenwidrig, weil der Handelnde vertragliche Pflichten oder das Gesetz verletzt oder bei einem anderen einen Vermögensschaden hervorruft. Vielmehr muss eine besondere Verwerflichkeit seines Verhaltens hinzutreten, die sich aus dem verfolgten Ziel, den eingesetzten Mitteln, der zutage tretenden Gesinnung oder den eingetretenen Folgen ergeben kann.

2. Die bloße Mitwirkung an einer Verletzung vertraglicher Treuepflichten, von deren Existenz der Dritte - wenn auch grob fahrlässig - keine Kenntnis hat, rechtfertigt das Urteil der Sittenwidrigkeit nicht.

3. Die Annahme bedingten Vorsatzes setzt voraus, dass der Handelnde die relevanten Umstände jedenfalls für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen hat. Es genügt nicht, wenn die relevanten Tatumstände lediglich objektiv erkennbar waren und sich dem Handelnden hätten aufdrängen müssen.

BGB § 826, § 830 Abs 1 S 1, § 830 Abs 2

Aktenzeichen: VIZR124/12 Paragraphen: BGB§826 BGB§830 Datum: 2013-10-15
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PDF-DokumentVertragsrecht - Sittenwidrigkeit

BGH - OLG Oldenburg - LG Oldenburg
28.10.2011
V ZR 212/10

Ein Rechtsgeschäft, welches die Parteien in der Absicht schließen, einen Dritten zu schädigen, erfüllt nicht den Tatbestand des § 138 Abs. 1 BGB, wenn es für den Dritten objektiv nicht nachteilig ist.

BGB § 138 Abs 1

Aktenzeichen: VZR212/10 Paragraphen: BGB§138 Datum: 2011-10-28
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PDF-DokumentVertragsrecht - Sittenwidrigkeit

BGH - OLG Stuttgart - LG Tübingen
17.10.2008
V ZR 14/08

Die Aufspaltung einer sittenwidrigen Vertragsklausel in einen wirksamen und einen unwirksamen Teil (sog. quantitative Teilbarkeit) kommt nur in Betracht, wenn konkrete, über allgemeine Billigkeitserwägungen hinausgehende Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass die Aufspaltung dem entspricht, was die Parteien bei Kenntnis der Nichtigkeit ihrer Vereinbarung geregelt hätten.

BGB § 139

Aktenzeichen: VZR14/08 Paragraphen: BGB3139 Datum: 2008-10-17
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PDF-DokumentVertragsrecht - Sittenwidrigkeit

BGH - OLG Düsseldorf - LG Mönchengladbach
17.1.2008
III ZR 239/06

a) Ein aufgrund des Inserats eines Vermittlungsinstituts mit einer tatsächlich nicht vermittlungsbereiten Person (Lockvogelangebot) zustande gekommener Partnervermittlungsvertrag ist grundsätzlich nicht sittenwidrig im Sinne des § 138 BGB. Er kann aber nach § 123 BGB anfechtbar sein.

b) Weder aus § 656 BGB noch aus der den Kunden eines Partnervermittlungsunternehmens geschuldeten Diskretion folgt die Unzulässigkeit einer Zeugenvernehmung des in der Anzeige Beschriebenen über die Behauptung eines Lockvogelangebots.

c) Die Weigerung der nicht beweispflichtigen Partei, Namen und Anschrift eines nur ihr bekannten Zeugen mitzuteilen, kann nicht als Verletzung sekundärer Darlegungslast, sondern lediglich als Beweisvereitelung im Rahmen des § 286 ZPO gewürdigt werden.

BGB §§ 123, 138 Aa, 656
ZPO § 286 B

Aktenzeichen: IIIZR239/06 Paragraphen: BGB§123 BGB§138 BGB§656 ZPO§286 Datum: 2008-01-17
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PDF-DokumentVertragsrecht - Sittenwidrigkeit

BGH - OLG Karlsruhe - LG Heidelberg
8.11.2007
III ZR 102/07

Entgeltforderungen für die Erbringung, Vermittlung und Vermarktung von sogenannten Telefonsexdienstleistungen kann seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3983) nicht mehr mit Erfolg der Einwand der Sittenwidrigkeit entgegengehalten werden.

BGB § 138 Abs. 1 Ce
ProstG § 1

Aktenzeichen: IIIZR102/07 Paragraphen: BGB§138 ProstG§1 Datum: 2007-11-08
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PDF-DokumentVertragsrecht - Sittenwidrigkeit

OLG Köln - LG Aachen
6.12.2006
11 U 73/06

Sittenwidrigkeit einer Eigentümererklärung im Rahmen eines Bier- und Getränkelieferungsvertrages Vereinbart ein Bier- oder Getränkelieferant mit dem Eigentümer/Verpächter einer Gaststätte, dass dieser nicht nur die Getränkebezugsverpflichtung des Pächters an die Rechtsnachfolger des Pächters oder des Eigentümers/Verpächters weiterzugeben hat, sondern auch die Darlehensverbindlichkeiten des Pächters gegenüber dem Bier- und Getränkelieferanten, so kann dies die wirtschaftliche Bewegungsfreiheit des Eigentümers/Verpächters so sehr einschränken, dass die Vereinbarung bei der gebotenen Gesamtbetrachtung wegen Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB nichtig ist.

BGB § 138

Aktenzeichen: 11U73/06 Paragraphen: BGB§138 Datum: 2006-12-06
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PDF-DokumentVertragsrecht - Sittenwidrigkeit

OLG Dresden - LG Zwickau
06.12.2006
12 U 1394/06

Es ist eine Frage der Würdigung der konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalles, ob einem Rechtsgeschäft wegen Sittenwidrigkeit die Wirksamkeit zu versagen ist, weshalb auch bei der Eingehung von Verpflichtungen in einer Größenordnung von 15.000 € bis 25.000 € jedenfalls eine starre „Bagatellgrenze”, unterhalb derer die Rechtsprechung des BGH zu finanziell krass überforderten Bürgschaften und Mithaftübernahmen nicht anwendbar wäre, nicht in Betracht kommt.

Aktenzeichen: 12U1394/06 Paragraphen: Datum: 2006-12-06
Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=20117

PDF-DokumentVertragsrecht Wiedervereinigungsrecht - Sittenwidrigkeit Restitution

Kammergericht - LG Berlin
15.11.2006
11 U 28/04

1. Liegen der wahre Wert eines Rückübertragungsanspruches und der dafür gezahlte Kaufpreis über 250 % auseinander, kann auf eine bewusste oder grob fahrlässige Ausnutzung irgendeines den Vertragspartner in seiner Entscheidungsfreiheit beeinträchtigenden Umstandes und damit auf Sittenwidrigkeit geschlossen werden.

2. Der Wert eines Rückübertragungsanspruchs knüpft zwar an den Grundstückswert an, muss mit diesem aber nicht übereinstimmen.

3. Restitutionsbescheide als rechtsgestaltende Verwaltungsakte haben konstitutive Wirkung. Die Zivilgerichte haben auf Grund der Nebenwirkungen eines Restitutionsbescheides (Tatbestandswirkung) grundsätzlich dessen Existenz und seinen Inhalt zu beachten.

Aktenzeichen: 11U28/04 Paragraphen: Datum: 2006-11-15
Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=19537

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