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PDF-DokumentVollstreckungsrecht - Freibeträge Freigrenzen Selbstbehalt

LG Verden
31.5.2013
6 T 53/13

Die Gläubigerin beantragte, gem. § 850c Abs. 4 ZPO zu bestimmen, dass die Ehefrau bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens des Schuldners zu 75 % unberücksichtigt bleibt.

Aktenzeichen: 6T53/13 Paragraphen: ZPO§850c Datum: 2013-05-31
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PDF-DokumentVollstreckungsrecht - Vollstreckungsmaßnahmen Vollstreckungsschutz Selbstbehalt

BGH - LG Bremen - AG Bremerhaven
13.10.2011
VII ZB 7/11

Vollstreckung einer Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung:
Abwägung zwischen dem Interesse des Gläubigers und dem soziokulturellen Existenzminimum des Schuldners

Der Gesetzgeber, der jedem nach dem Sozialstaatsgebot ein menschenwürdiges Existenzminimum sichern muss, hat in § 850f Abs. 2 ZPO bestimmt, dass dem Schuldner einer Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung so viel zu belassen ist, wie er für seinen notwendigen Unterhalt bedarf. Dem notwendigen Lebensunterhalt gleichzusetzen sind die Regelleistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch, die nach der Wertung des Gesetzgebers das "soziokulturelle" Existenzminimum darstellen. Demgegenüber muss das durch Art. 14 GG geschützte Interesse des Gläubigers einer aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung erwachsenen Forderung zurücktreten (Festhaltung BGH, 25. November 2010, VII ZB 111/09, NJW-RR 2011, 706).

GG Art 14, Art 20
ZPO § 850f Abs 2
SGB XII

Aktenzeichen: VIIZB7/11 Paragraphen: GGArt.14 GGArt.20 ZPO§850 Datum: 2011-10-13
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PDF-DokumentVollstreckungsrecht - Vollstreckungsschutz Sonstiges Selbstbehalt

BGH - LG Dortmund - AG Castrop-Rauxel
25.11.2010
VII ZB 111/09

Wird die Zwangsvollstreckung wegen einer Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung betrieben, sind dem Schuldner für seinen notwendigen Unterhalt jedenfalls die Regelsätze nach § 28 SGB XII zu belassen. Eine Pfändung kleiner Teilbeträge hieraus kommt nicht in Betracht.

ZPO § 850d Abs. 1 Satz 2, § 850f Abs. 2

Aktenzeichen: VIIZB111/09 Paragraphen: ZPO§850d ZPO§850f Datum: 2010-11-25
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PDF-Dokument Internationales Recht Vollstreckungsrecht - Vollstreckungsrecht Internationales Vollsreckungsrecht Unterhalt Pfändungsgrenzen Selbstbehalt

OLG Köln
5.5.2003 16 W 11/03
Nichtberücksichtigung des einem Unterhaltsschuldner nach deutschem Recht verbleibenden Selbstbehalts

Der Umstand allein, dass bei vollständiger Vollstreckung des in einem ausländischen Urteil titulierten Unterhalts der nach deutschen Recht dem Schuldner zu verbleibende notwendige Selbstbehalt unterschritten wird, rechtfertigt es noch nicht, anzunehmen, dass es zu den Grundgedanken deutscher Regelungen und den in ihnen enthaltenen, primär durch die Grundrechte geprägten Gerechtigkeitsvorstellungen in so starkem Widerspruch steht, dass es nach deutscher Vorstellung untragbar erschiene, es zu vollstrecken.
Art. 5 Nr. 1 Haager Unterhaltsübereinkommen
Art. 17 des Haager Unterhaltsübereinkommens

Aktenzeichen: 16W11/03 Paragraphen: Haager Unterhaltsübereinkommen Art.5 Haager Unterhaltsübereinkommen Art.17 Datum: 2003-05-05
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